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Änderung des Mietobjekts

Miet- und WohnrechtMieteBrandstätterJänner 2023

Der Vermieter hat gewisse bauliche Veränderungen des Mietobjekts zu dulden. Während sich die Duldungsverpflichtung des Vermieters prinzipiell (nur) nach dem Bestandvertrag richtet (vgl § 1098 ABGB), ist im Vollanwendungsbereich des MRG dessen § 9 einschlägig.

Grafischer Überblick – relevante Normen für Duldungspflicht

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