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Eingetragene Partnerschaft

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtNademleinskyJuni 2024

Aufgrund des VfGH-Erkenntnisses G 258-259/2017 können in Österreich seit 1.1.2019 auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen und gleich- wie auch verschiedengeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft begründen.

Voraussetzungen

Zuständig für die Begründung der Eingetragenen Partnerschaft sind seit 1. 4. 2017 nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörden, sondern wie bei Ehen die Standesämter.11Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 - Inneres (​BGBl I 2016/120). Siehe Zak 2017/2.

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