Unter der Überschrift „Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage“ regeln die §§ 560–576 ZPO ein dem Mandatsverfahren nachgebildetes Verfahren, mit dem Bestandverhältnisse über unbewegliche Bestandsachen aufgelöst bzw ihre stillschweigende Verlängerung verhindert und rasch Exekutionstitel zur Räumung solcher Bestandobjekte geschaffen werden können. Über Antrag des Klägers erlässt das Gericht einen Auftrag zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstands, gegen den der Gegner Einwendungen erheben muss.

