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Respiro

SchuldrechtAllgemeinesMerzOktober 2024

Beim Respiro verzichtet der Gläubiger auf alle oder einzelne Verzugsfolgen (insb Verzugszinsen), wenn innerhalb der Respirofrist (sog „Respekttage“) geleistet wird. Die Fälligkeit wird dadurch jedoch nicht verschoben.

Einleitung – Rechtsgrundlagen

Ein Respiro kann sich entweder aus

einer Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner ergeben oder

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