vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollmacht - Anwalt

Anwaltliches BerufsrechtGrundbegriffeBelfinOktober 2024

Die Vollmacht „begründet“ das anwaltliche Tätigwerden für den Mandanten. Neben den Bestimmungen im ABGB, die subsidiär Anwendung finden, machen die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und der Richtlinien für die Berufsausbildung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) dieses rechtliche Dürfen und Müssen für den Mandanten speziell. Die Vollmacht entfaltet auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses seine Wirkung (zB Aufbewahrungspflichten), um Rechtsnachteile für den Mandanten gering zu halten. Die Vollmacht kann mündlich, schriftlich oder auch schlüssig erteilt und widerrufen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte