vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Immissionsschutz

SachenrechtNachbarrechtIlleditsDezember 2023

Das zivile Nachbarrecht gewährt Schutz vor unzulässigen Immissionen. Diese sind in § 364 Abs 2 ABGB nur demonstrativ aufgezählt. Der Begriff der Immission ist im Gesetz nicht umschrieben. Aus den aufgezählten Beispielen (Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung) folgt aber, dass nur die Zuleitung sinnlich wahrmehmbarer, nicht wägbarer Stoffe auf mechanischem oder physikalischem Wege auf der Erde oder durch die Luft im Rahmen des Ortsüblichen zu dulden ist. Unmittelbare Zuleitung und das Eindringen grobkörperlicher Stoffe kann unbeschränkt abgewehrt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte