Ehebruch ist die Vollziehung des Beischlafs mit einer vom Ehegatten verschiedenen Person. Er stellt eine (von zwei) im Gesetz genannte schwere Eheverfehlung dar (§ 49 S 2 EheG). Andere sexuelle Handlungen können als Verletzung der Treuepflicht ebenfalls schwere Eheverfehlungen sein. Detektivkosten zum Beweis des Ehebruchs können gegen den Ehegatten oder den Ehebrecher geltend gemacht werden.