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Ehebruch

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtNademleinskyMärz 2024

Ehebruch ist die Vollziehung des Beischlafs mit einer vom Ehegatten verschiedenen Person. Er stellt eine (von zwei) im Gesetz genannte schwere Eheverfehlung dar (§ 49 S 2 EheG). Andere sexuelle Handlungen können als Verletzung der Treuepflicht ebenfalls schwere Eheverfehlungen sein. Detektivkosten zum Beweis des Ehebruchs können gegen den Ehegatten oder den Ehebrecher geltend gemacht werden.

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