Die Lenkberechtigung ist die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu lenken. Die Bestätigung über die Lenkberechtigung ist der Führerschein. Im Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung werden Mindestalter, Verkehrszuverlässigkeit, Kenntnisse (Fahrprüfung) und die gesundheitliche Eignung überprüft.
Allgemeine Voraussetzungen (§ 3 FSG)
Eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die: