Die Gewährleistung ist das gesetzlich angeordnete Einstehenmüssen für die Mangelhaftigkeit der Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung. Gewährleistungsausschlüsse ergeben sich allerdings zum einen direkt aus dem Gesetz, zum anderen sind auch vertragliche Ausschlüsse oder Einschränkungen dieser gesetzlichen Haftung in gewissen Fällen möglich. Im Verbraucherrecht ist ein Ausschluss bzw eine Einschränkung der Gewährleistung hingegen nur in sehr engen Grenzen möglich.