In der österreichischen Rechtsordnung finden sich unterschiedliche, meist funktionale Waffenbegriffe in den jeweiligen Materiengesetzen (zB SPG, VersG, StGB). Das WaffG definiert den Waffenbegriff streng technisch nach der wesensmäßigen Bestimmung eines Gegenstandes, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden (§ 1 WaffG). Das WaffG spezifiziert weiter die unterschiedlichen Kategorien von Schusswaffen und Kriegsmaterial sowie verbotenen Waffen.

