Die ReiseRL 2015/2302/EU hat 2018 eine Zuweisung der Verantwortung für Buchungsfehler eingeführt, die bei elektronischen Buchungssystemen zu Problemen bei Check-in, Grenzübertritten, Identitätsüberprüfungen für einzelne Reiseleistungen oder Visa führen können. Der Veranstalter haftet für ihm zuzurechnende Fehler, wenn er die Buchung entgegengenommen hat, bspw bei der Weitergabe der Daten, nicht aber, wenn der Reisende diesen selbst, bspw durch einen Schreibfehler, verursacht hat, oder im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände.