DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342764-023
Isabella PLIMON/Gernot WÖRTHER/Claudia HANSLIK-SCHNEIDER
Durch einige gezielte Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 2023 hat die Europäische Kommission im Sinne ihres Green Deals den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung und bei der praktischen Durchführung von Fördermaßnahmen im Bereich des Klimaschutzes eingeräumt. Ua werden Anreize für Investitionen in saubere Technologien geschaffen und zwar besonders für Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von großer Bedeutung sind. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, Dekarbonisierungsvorhaben, umweltfreundliche Mobilität und Biodiversität sowie Investitionen in erneuerbaren Wasserstoff und die Steigerung der Energieeffizienz können durch die Erhöhung der Beihilfenintensitäten und Anhebung der Anmeldeschwellen unter erleichterten Bedingungen gefördert werden.
