Wie aus den letzten Jahrbüchern zum Hochschulrecht und den darin enthaltenen Dokumentationen ersichtlich, war die einschlägige Legistik in den letzten Jahren sehr aktiv. Dies schlägt sich – mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung – insbesondere auf die einschlägige Judikatur durch, gilt es doch die neuen Regelungen einer verbindlichen Interpretation zuzuführen, um dadurch zumindest in zentralen Kernbereichen des Hochschulrechts Rechtsklarheit generieren zu können. Selbstverständlich kommt in diesem Procedere der fachjuristisch-wissenschaftlichen Durchdringung des Rechtsmaterials gleichfalls erhebliche Bedeutung zu. – Es kann also nicht überraschen, dass sich im aktuellen 17. Jahrbuch des österreichischen Hochschulrechts nicht nur die jüngste Judikatur umfassend abgebildet bzw aufgearbeitet findet, sondern zahlreiche wichtige Fachbeiträge zu ausgewählten Themen einen wertvollen Beitrag für die theoretische Aufarbeitung und praktische Anwendung des Hochschulrechts bieten.
