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Ausgewählte steuerrechtliche Problemfelder der D&O-Versicherung (Althuber)

Althuber1. AuflJänner 2024

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704695383-106

Franz Althuber **Dr. Franz Althuber LL.M. ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Steuerverfahren, Steuerstrafrecht und Organhaftung spezialisierten ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH sowie Lehrbeauftragter für Finanzstrafrecht an der Universität Wien und für Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Kontakt: franz.althuber@asp-law.at .

I. Vorbemerkung

A. Allgemeines zur D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und bietet Versicherungsschutz für Organmitglieder und leitende Angestellte von Kapitalgesellschaften und anderen Rechtsträgern,11Im Folgenden wird aus Gründen der Vereinfachung generell der Terminus „Unternehmen“ verwendet. also beispielsweise für Geschäftsführer einer GmbH, für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Privatstiftungen sowie für Mitglieder von Aufsichtsräten. Zweck der D&O-Versicherung ist die möglichst umfassende Abdeckung des persönlichen Haftungsrisikos der versicherten Personen, dies sowohl im Hinblick auf Ansprüche Dritter (Außenhaftung) als auch im Hinblick auf Ansprüche des Unternehmens selbst (Innenhaftung).

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