DOI: https://doi.org/10.33196/9783704695383-106
Franz Althuber *
I. Vorbemerkung
A. Allgemeines zur D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und bietet Versicherungsschutz für Organmitglieder und leitende Angestellte von Kapitalgesellschaften und anderen Rechtsträgern,1 also beispielsweise für Geschäftsführer einer GmbH, für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Privatstiftungen sowie für Mitglieder von Aufsichtsräten. Zweck der D&O-Versicherung ist die möglichst umfassende Abdeckung des persönlichen Haftungsrisikos der versicherten Personen, dies sowohl im Hinblick auf Ansprüche Dritter (Außenhaftung) als auch im Hinblick auf Ansprüche des Unternehmens selbst (Innenhaftung).
