Die Europäischen Güterrechtsverordnungen, namentlich VO (EU) 2016/1103 sowie VO (EU) 2016/1104 , stellen das Internationale Ehegüterrecht und das Internationale Güterrecht für eingetragene LebenspartnerInnen auf eine völlig neue europäische Grundlage. Sie gelten seit dem 29. Jänner 2019 in 18 EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich und Deutschland. Nach dem expliziten Willen des Verordnungsgebers sollen die Güterrechtsverordnungen den Menschen in internationalen Ehen und internationalen Partnerschaften die rechtssichere Vermögensplanung erleichtern. Die Verordnungen regeln neben dem Kollisionsrecht auch die internationale Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen. Sie sind außerordentlich praxisrelevant.
