V. Vor- und Nachteile einer Vereinbarung der B 2110 und Kritik
Häufig wird die Frage gestellt, ob die ÖNORM B 2110 günstiger oder ungünstiger sei, als die allgemeine Rechtslage. Dem entsprechend wird dann von der „stärkeren Seite“ versucht, die ÖNORM B 2110 durch den individuellen Bauwerkvertrag zur eigenen Gunst zu modifizieren.