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Vorwort (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

II. Kommentar

Dieses Dokument enthält in Abschnitt 4 als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 bzw zum BVergG 2018 Verfahrensbestimmungen und Hinweise für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden.

Abschnitt 5 bis Abschnitt 12 enthalten die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, zu denen auch Leistungen der Haustechnik gehören.

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