II. Kommentar
Dieses Dokument enthält in Abschnitt 4 als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 bzw zum BVergG 2018 Verfahrensbestimmungen und Hinweise für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden.
Abschnitt 5 bis Abschnitt 12 enthalten die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, zu denen auch Leistungen der Haustechnik gehören.
