Wenusch in Wenusch (Hrsg), ÖNORM B 2110:20233 (2024) B.11 Allgemeine Geschäftsbedingungen Rz G/217G/217
Für Vertragsschablonen bzw Vertragsformblätter gelten im Unterschied zu individuell aufgesetzten Vertragsformulierungen Besonderheiten: Sie sind objektiv auszulegen und es kann eine Geltungs- oder eine Inhaltskontrolle durch Gericht erfolgen: