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VII Staatliche und private Opferentschädigung

Eder-Rieder2. AuflDezember 2021

Verbrechensopfer, die nicht entschädigt werden können, weil der Täter nicht leistungsfähig oder unbekannt ist, werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat unterstützt. Wesentliche Hilfeleistungen bieten vor allen das Verbrechensopfergesetz (VOG)372372Bundesgesetz vom 9. Juli 1972, BGBl 288, über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen idF BGBl I 2020/135. und die Möglichkeiten einer Vorschussleistung bzw Entschädigung nach §§ 373a StPO und § 180 Abs 5 oder 373b StPO. Daneben sind auch das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz (PolBEG), Amtshaftungsgesetz (AHG) oder das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz (VOEG) zu nennen. Über diese staatlichen bzw privaten Unterstützungsmöglichkeiten soll das Opfer am Besten schon im Rahmen der Anzeigeerstattung informiert werden.

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