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4.7 Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe – § 6 UIG

Wagner/Hartl1. AuflMärz 2023

4.7.1 Wann darf eine Mitteilung nach § 6 Abs 1 UIG unterbleiben?

§ 6 Abs 1 lautet: Ein Informationsbegehren kann abgelehnt werden, wenn

sich das Informationsbegehren auf die Übermittlung interner Mitteilungen bezieht; das Informationsbegehren offenbar missbräuchlich gestellt wurde;

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