vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.4 Informationspflichtige Stellen – § 3 UIG

Wagner/Hartl1. AuflMärz 2023

Für die Auskunftspflicht ist es – neben dem Vorliegen von Umweltinformationen – Voraussetzung, dass das Informationsbegehren an eine informationspflichtige Stelle gerichtet ist. Nur gegenüber einer dieser Stellen kann ein Anspruch auf Mitteilung von Umweltinformationen geltend gemacht werden.135135 Ennöckl, Umweltinformationsgesetz (UIG), in Ennöckl/N. Raschauer/Wessely (Hrsg), Handbuch Umweltrecht3, 832 (836).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte