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5.6. Erfassung von Behandlungsfortschritten (Eckhart)

Eckhart1. AuflMai 2022

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Eine Grundlage für die Kommunikation dessen, inwieweit das Ziel der Risikoreduktion und damit der Rückfallprävention gelungen ist, stellt im Maßnahmenvollzug gem § 21 Abs 2 StGB die Violence Risk Scale (VRS)8484 Wong/Gordon, Psychology, Public Policy and Law 2006, 279 ff. von Wong und Gordon und die Version für Sexualstraftäter (VRS:SO)8585 Olver et al, Psychological Assessment 2007, 318 ff. von Wong, Olver, Nicholaichuk und Gordon dar. Beide Instrumente ermöglichen a priori die Planung des Risikomanagements, da sich mit ihrer Hilfe die kriminogenen Bedürfnisse ableiten lassen. Um abbilden zu können, wie das individuelle Rückfallrisiko durch eine Behandlung minimiert wird, wurde das Stufenmodell der Behandlungsphasen von Prochaska und DiClemente herangezogen.8686 Prochaska/DiClemente in Norcross/Goldfried (Hrsg) Handbook of Psychotherapy Integration2 (2005) 149 ff. Die Modifikation des problematischen Verhaltens ist stufenweise definiert – so kann der Fortschritt einer Behandlung von einer Phase des eingeschränkten Problembewusstseins („Absichtslosigkeit“) bis hin zu einer Phase der stabil beobachtbaren Veränderung auf der Verhaltensebene („Aufrechterhaltung“) abgebildet werden.

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