Eine Grundlage für die Kommunikation dessen, inwieweit das Ziel der Risikoreduktion und damit der Rückfallprävention gelungen ist, stellt im Maßnahmenvollzug gem § 21 Abs 2 StGB die Violence Risk Scale (VRS)84 von Wong und Gordon und die Version für Sexualstraftäter (VRS:SO)85 von Wong, Olver, Nicholaichuk und Gordon dar. Beide Instrumente ermöglichen a priori die Planung des Risikomanagements, da sich mit ihrer Hilfe die kriminogenen Bedürfnisse ableiten lassen. Um abbilden zu können, wie das individuelle Rückfallrisiko durch eine Behandlung minimiert wird, wurde das Stufenmodell der Behandlungsphasen von Prochaska und DiClemente herangezogen.86 Die Modifikation des problematischen Verhaltens ist stufenweise definiert – so kann der Fortschritt einer Behandlung von einer Phase des eingeschränkten Problembewusstseins („Absichtslosigkeit“) bis hin zu einer Phase der stabil beobachtbaren Veränderung auf der Verhaltensebene („Aufrechterhaltung“) abgebildet werden.
