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4.5. Fazit und Ausblick (Freudenthaler/Kitzberger/Nosko)

Freudenthaler/Kitzberger/Nosko1. AuflMai 2022

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Aktuell befinden sich alle in Österreich gemäß § 21 Abs 2 StGB untergebrachten Frauen in der Justizanstalt Asten.7373Siehe dazu diesbezügliche Sprengelverordnung, 2017. Jene, die gemäß § 21 Abs 1 StGB eingewiesen werden, sind entweder in forensisch-psychiatrischen Klinikabteilungen oder ebenso in der Justizanstalt Asten untergebracht. Auch wenn eine Durchmischung entlastend wirken kann,7474 Bauer/Knörnschild in Praxishandbuch Maßregelvollzug, 341. wäre innerhalb der Population der Frauen im Maßnahmenvollzug eine (konzeptuell) getrennte Anhaltung von gemäß § 21 Abs 1 StGB und gemäß § 21 Abs 2 StGB Eingewiesenen aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse der Personengruppen, die sich aus dem jeweilig vorherrschenden Störungsbild ergeben, denkbar und muss anhand der entsprechenden Vor- und Nachteile sowie den vorhandenen Ressourcen abgewogen werden.7575 Bauer/Knörnschild in Praxishandbuch Maßregelvollzug, 339 ff.

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