vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.9. Unterbringung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter (Lengauer/Schmollmüller)

Lengauer/Schmollmüller1. AuflMai 2022

1.9.1. Unterbringungszweck

395
Beim Zweck der Unterbringung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter kann großteils auf die Ausführungen zum Zweck der Unterbringung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher verwiesen werden. Der Untergebrachte soll davon abgehalten werden, schädliche Neigungen nachzugehen und ihm soll zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verholfen werden. Der Zweck der Unterbringung setzt sich somit aus zwei Elementen zusammen: Die Lebenseinstellung soll verändert und dadurch zukünftige Straftaten verhindert werden. Diesem Zweck soll insbesondere durch eine pädagogische Betreuung im Vollzug entsprochen werden.155155 Drexler/Weger in StVG5 § 171 Rz 1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte