Erfahrungen zum Maßnahmenrecht aus anwaltlicher Perspektive sind vielfältig,1 teilweise ambivalent. Die Sicht des Autors generiert sich aus anwaltlicher Vertretung und Verteidigung in Einzelfällen, aber auch aus projektbezogenen zivilgesellschaftlichen und rechtswissenschaftlich-universitären Tätigkeiten, die vor rund 30 Jahren mit Beginn der anwaltlichen Berufsausübung mit dem Schwerpunkt Strafrecht begannen und sich ständig fortentwickelt haben. Erfreuliches wechselte sich mit weniger Zufriedenstellendem ab. Die Vertretung und Verteidigung in Maßnahmenrechtsachen glich und gleicht in vielen Bereichen der Verteidigung in „klassischen“ Strafsachen, die naturgemäß viel häufiger erfolgt(e). Ebenso verhielt und verhält es sich mit Praxiserfahrungen im Strafvollzug, verglichen mit jenen in Maßnahmenvollzugssachen.
