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4. Stellungnahme aus Sicht der Verteidigung (Soyer)

Soyer1. AuflMai 2022

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Erfahrungen zum Maßnahmenrecht aus anwaltlicher Perspektive sind vielfältig,11Beim Verfasser wurde explizit ein Erfahrungsbericht als Beitrag zum Handbuch angefragt. Dementsprechend werden eigene und allgemeine, maßnahmenbezogene Erfahrungen reflektiert und soweit möglich systematisiert berichtet. Derart generierte Wahrnehmungen können zwangsläufig keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Fußnoten wurden nur gesetzt, um Belegstellen zu berichteten Erfahrungen und Geschehnissen, wo vorhanden, intersubjektiv zugänglich zu machen. Im Übrigen wurde von Fußnoten weitgehend abgesehen. Soweit diese Vorgangsweise der besseren Lesbarkeit des Textes dienlich ist, ist auch dies gewollt. teilweise ambivalent. Die Sicht des Autors generiert sich aus anwaltlicher Vertretung und Verteidigung in Einzelfällen, aber auch aus projektbezogenen zivilgesellschaftlichen und rechtswissenschaftlich-universitären Tätigkeiten, die vor rund 30 Jahren mit Beginn der anwaltlichen Berufsausübung mit dem Schwerpunkt Strafrecht begannen und sich ständig fortentwickelt haben. Erfreuliches wechselte sich mit weniger Zufriedenstellendem ab. Die Vertretung und Verteidigung in Maßnahmenrechtsachen glich und gleicht in vielen Bereichen der Verteidigung in „klassischen“ Strafsachen, die naturgemäß viel häufiger erfolgt(e). Ebenso verhielt und verhält es sich mit Praxiserfahrungen im Strafvollzug, verglichen mit jenen in Maßnahmenvollzugssachen.

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