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3.3. Reformversuche zum Maßnahmenrecht (Birklbauer/Gratz)

Birklbauer/Gratz1. AuflMai 2022

freiheitsentziehende vorbeugende Maßnahme

Unterbringung

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Die durchgeführten Reformen bei den vorbeugenden freiheitsentziehenden Maßnahmen in den vergangenen Jahren waren rar. Nach Einführung der bedingten

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Nachsicht einer vorbeugenden Maßnahme (§ 45 StGB) im Jahre 200166BGBl I 2001/130. ist lediglich der Ausschluss von Vermögensdelikten ohne Gewalt- oder Drohungskomponente im Jahre 2010 bei der Unterbringung von psychisch kranken Betroffenen oder solchen mit psychischen Störungen erwähnenswert (§ 21 Abs 3 StGB).77Bemerkenswerter Weise mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111. Offenbar wurde hier versucht, den oben erwähnten Vorschlägen der Kriminalpolitischen Initiative im Jahre 2009 zumindest in Ansätzen zu entsprechen. Der Effekt auf die Belagszahlen im Maßnahmenvollzug durch die Reform blieb jedoch weitgehend aus, wie insbesondere auch die im Sicherheitsbericht der Bundesregierung veröffentlichten Zeitverläufe erkennen lassen.88Siehe etwa im Sicherheitsbericht 2019. Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz (2020) 157.

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