Land | Behörde | Aufbau | Quelle(n) |
|---|---|---|---|
Belgien | L’Autorité belge de la Concurrence/De Belgische Mededingingsautoriteit | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die belgische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der belgischen Wettbewerbsbehörde geht zum Berufungsgericht Brüssel bzw zum Obersten Gerichtshof Belgiens. | |
Bulgarien | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die bulgarische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der bulgarischen Wettbewerbsbehörde geht zum Obersten Verwaltungsgericht in verschiedenen Richtersenatszusammensetzungen. | ||
Dänemark | Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Geldbußen können nur durch ein Gericht verhängt werden, jedoch nicht selbstständig von der dänischen Wettbewerbsbehörde. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der dänischen Wettbewerbsbehörde geht zum Wettbewerbsberufungsgericht bzw zu ordentlichen Gerichten. | |
Deutschland | Bundeskartellamt | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Das Bundeskartellamt kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes geht zum Oberlandesgericht Düsseldorf bzw zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. | https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html Seite 322 |
Estland | Konkurentsiamet | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die estnische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der estnischen Wettbewerbsbehörde geht zum Verwaltungsgericht bzw zum Bezirksgericht bzw zum Obersten Gericht. | |
Finnland | Kilpailu- ja kuluttajavirasto | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Geldbußen können grundsätzlich nur durch ein Gericht verhängt werden, jedoch nicht selbstständig von der finnischen Wettbewerbsbehörde. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der finnischen Wettbewerbsbehörde geht zum Marktgericht bzw zum Obersten Verwaltungsgericht. | |
Frankreich | Autorité de la Concurrence | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die Autorité de la Concurrence kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der Autorité de la Concurrence geht zum Berufungsgericht Paris bzw zum Kassationsgerichtshof. | |
Griechenland | Επιτροπη Ανταγωνισμο | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die griechische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der griechischen Wettbewerbsbehörde geht zum Oberverwaltungsgerichts Athen bzw zum Obersten Verwaltungsgericht. | |
Irland | Competition and Consumer Protection Commission | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Geldbußen können nur durch ein Gericht verhängt werden, jedoch nicht selbstständig von der irischen Wettbewerbsbehörde. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der Competition and Consumer Protection Commission geht zum High Court bzw zum Obersten Irischen Gerichtshof. | |
Italien | L‘Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato geht zum regionalen Verwaltungsgericht Lazio bzw zum Obersten Italienischen Verwaltungsgericht. | https://en.agcm.it/en/ Seite 324 |
Kroatien | Agencija za zaštitu trišnog natjecanja | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die kroatische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der kroatischen Wettbewerbsbehörde geht zu den Verwaltungsgerichten und zum Oberverwaltungsgericht bzw zum Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien. | |
Lettland | Konkurences padome | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die lettische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der lettischen Wettbewerbsbehörde geht zum regionalen Verwaltungsgericht bzw zum Obersten Gericht. | |
Litauen | Konkurencijos taryba | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die litauische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der litauischen Wettbewerbsbehörde geht zum regionalen Verwaltungsgericht bzw zum Obersten Verwaltungsgericht. | https://kt.gov.lt/en/ Seite 325 |
Luxemburg | Conseil de la Concurrence | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die luxemburgische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der luxemburgischen Wettbewerbsbehörde geht zum Verwaltungsgericht bzw zum Verwaltungsberufungsgericht. | |
Malta | The Malta Competition and Consumer Affairs Authority | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Geldbußen können seit 2019 nur durch ein Gericht (Civil Court, Commercial Section) verhängt werden, jedoch nicht selbstständig von der maltesischen Wettbewerbsbehörde. Der Rechtsmittelzug geht zum Berufungsgericht. | |
Niederlande | Autoriteit Consument & Markt | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die niederländische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der niederländischen Wettbewerbsbehörde geht zum Verwaltungsgericht für Handel und Industrie. | https://www.acm.nl/en Seite 326 |
Polen | Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die polnische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der polnischen Wettbewerbsbehörde geht zum Gericht für Wettbewerb und Verbraucherschutz bzw zum Berufungsgericht Warschau bzw zum Obersten Gerichtshof. | |
Portugal | Autoridade da Concorrência | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die portugiesische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der portugiesischen Wettbewerbsbehörde geht zum Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht bzw zum Berufungsgericht Lissabon bzw zum Obersten Gerichtshof. | |
Rumänien | Consiliul Concurentei | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die rumänische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der rumänischen Wettbewerbsbehörde geht zum Berufungsgericht Bukarest bzw zum Obersten Gerichts- und Kassationshof. | http://www.consiliulconcurentei.ro/en/ Seite 327 |
Schweden | Konkurrensverket | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Geldbußen können nur durch ein Gericht (Patent- und Marktgericht) verhängt werden, jedoch nicht selbstständig von der schwedischen Wettbewerbsbehörde. Der Rechtsmittelzug geht zum Patent- und Marktberufungsgericht. | |
Slowakei | Protimonopolný úrad | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die slowakische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der slowakischen Wettbewerbsbehörde geht zum Bezirksgericht Bratislava bzw zum Obersten Gericht. | |
Slowenien | Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die slowenische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der slowenischen Wettbewerbsbehörde geht zum Verwaltungsgericht bzw zum Obersten Gericht. | |
Spanien | La Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die spanische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der spanischen Wettbewerbsbehörde geht zum nationalen Berufungsgericht bzw zum Obersten Gerichtshof. | https://www.cnmc.es/en Seite 328 |
Tschechische Republik | Úřad pro ochranu hospodářské soutěźe | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der tschechischen Wettbewerbsbehörde geht zum Vorsitzenden der tschechischen Wettbewerbsbehörde bzw zum Bezirksgericht Brno (Brünn) bzw zum Obersten Verwaltungsgericht. | |
Ungarn | Gazdasági Versenyhivatal | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die ungarische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der ungarischen Wettbewerbsbehörde geht zum hauptstädtischen Gericht Budapest bzw zum Obersten Gericht. | |
Zypern | ΕΠΙΤΡΟΠΗ ΠΡΟΣΤΑΣΙΑΣ ΤΟΥ ΑΝΤΑΓΩΝΙΣΜΟΥ | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die zypriotische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der zypriotischen Wettbewerbsbehörde geht zum Verwaltungsgericht bzw zum Obersten Gericht. | http://www.competition.gov.cy/competition/competition.nsf/index_en/index_en?opendocument Seite 329 |
Island | Samkeppniseftirlitið | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die isländische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Ent-scheidungen der isländischen Wettbewerbsbehörde geht zur Wettbe werbsbeschwerdekommission (Áfrýjunarnefnd). | |
Liechteinstein | Amt für Volkswirtschaft | Das Amt für Volkswirtschaft ist für die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschafstraum zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der Gerichte gegeben ist. In Liechtenstein besteht kein nationales Kartellgesetz oder Zusammenschlusskontrollgesetz. | |
Norwegen | Konkurransetilsynet | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die norwegische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der norwegischen Wettbewerbsbehörde geht zum Berufungsgericht für Wettbewerb (Konkurranseklagenemnda). | https://konkurransetilsynet.no/norwegiancompetitionauthority/?lang=en Seite 330 |
Schweiz | Wettbewerbskommission | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die schweizerische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der schweizerischen Wettbewerbsbehörde geht zum Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht bzw zum Schweizerischen Bundesgericht. | |
Vereinigtes Königreich | Competition and Markets Authority | Eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Die britische Wettbewerbsbehörde kann selbstständig Geldbußen verhängen. Der Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen der britischen Wettbewerbsbehörde geht zum Competition Appeal-Tribunal bzw zum Court of Appeal (England und Wales; Nordirland) bzw Court of Session (Schottland). |
