Netzwerk der Wettbewerbsbehörden
Zuständigkeit
Da das Kartellgericht und das Kartellobergericht jeweils für das ganze Bundesgebiet tätig werden, können sich Probleme der örtlichen Zuständigkeit mit gleichartigen Gerichten nicht ergeben.Netzwerk der Wettbewerbsbehörden
Zuständigkeit
Da das Kartellgericht und das Kartellobergericht jeweils für das ganze Bundesgebiet tätig werden, können sich Probleme der örtlichen Zuständigkeit mit gleichartigen Gerichten nicht ergeben.