Das Kartellrecht, im europäischen Bereich meist als Wettbewerbsrecht bezeichnet, ist das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es soll im marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystem den wirtschaftlichen Wettbewerb selbstständig Tätiger schützen, eine taugliche Wettbewerbsstruktur mit einer Vielzahl von Anbietern und Nachfragern erhalten und verhindern, dass das Wirtschaftssystem durch Zusammenschlüsse und Monopolbildungen die Wettbewerbsfunktionen (Ordnungs-, Leitungs- und Marktbegrenzungsfunktion) verliert. Wo Wettbewerb nicht (mehr) besteht, soll es die fehlenden Wettbewerbsbedingungen durch andere Maßnahmen ersetzen (Fitz/Gamerith, Wettbewerbsrecht, 2 ff). Zur Erreichung dieser Ziele sehen die europäischen Wettbewerbsordnungen drei Gruppen von Regelungen vor:
