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I. Einleitung (Riezler)

Riezler1. AuflApril 2023

Kapitel 10 Spezifische Gewalt- und Sexualdelikte

Babek Oshidari

Das materielle Strafrecht schützt bestimmte Werte, Einrichtungen oder Zustände (Rechtsgüter) und formuliert diesen Rechtsgüterschutz anhand gesetzlich geregelter, verbotenes Verhalten (Unrecht) zum Ausdruck bringender Normen (Tatbestände).11 Oshidari in Fucik/Hartl/Schlosser (Hrsg), Verkehrsunfall VII2 (2018) Rz 1. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in erster Linie im StGB. Während der Allgemeine Teil des StGB (§§ 1–74)22§§ ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf das StGB. im Wesentlichen die Grundlagen für die Strafbarkeit (zB Definitionen des Vorsatzes oder des Tatversuchs) und die Sanktionierung verpönten Verhaltens (zB Voraussetzungen bedingter Strafnachsicht) regelt, umfasst der Besondere Teil (§§ 75 ff) eine Auflistung der wesentlichen Tatbestände des Kernstrafrechts.

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