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I. Obsorge (Huber)

Huber1. AuflApril 2023

Kapitel 2 Kindschaftsrecht

Markus Huber

A. Obsorge bei Auflösung der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft

1. Allgemeines

§ 179 Abs 1 ABGB bietet den Eltern drei Möglichkeiten zur Regelung der Obsorge, wie sie im Trennungsfalle vorzugehen haben: Beibehaltung der vollen Obsorge beider Elternteile, alleinige Obsorge des hauptsächlich betreuenden Elternteils, volle Obsorge des hauptsächlich betreuenden Elternteils und Beschränkung des anderen Elternteils auf einen Teilbereich der Obsorge.

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