Am 1.5.1997 trat das Erste Gewaltschutzgesetz (GeSchG)1 in Kraft, mit dem Österreich als erstes Land in Europa tiefgreifende Konsequenzen im Umgang mit häuslicher Gewalt gezogen hat. Bis dahin beschränkten sich die Möglichkeiten der Exekutive im Wesentlichen darauf, der gefährdeten Person zu empfehlen, sich bei Familie, Bekannten oder in einem Frauenhaus in Sicherheit zu bringen. Das Gewaltschutzgesetz sollte ein wirksames Angebot an Maßnahmen staatlichen Schutzes und sozialer Unterstützung für die Opfer bieten und sie dadurch ermutigen, die Hilfe der öffentlichen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.2 Zu diesem Zweck wurden auch flächendeckend Opferschutzeinrichtungen3 eingeführt, die den von Gewalt betroffenen Personen aktive Unterstützung anbieten. In den ersten Jahren sind rund 2.000 Personen pro Jahr in den Gewaltschutzzentren beraten worden, 2022 wurden 23.636 Opfer erreicht. Insgesamt waren es seit Inkrafttreten über 350.000 Personen, zum allergrößten Teil Frauen und ihre Kinder. Zwischen 1997 und 2022 wurden mehr als 161.000 Betretungs- und Annäherungsverbote nach den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes angeordnet.
