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D. Tätigkeit der Sachverständigen im Abgabenverfahren (Attlmayr)

Attlmayr3. AuflFebruar 2021

I. Erstattung von Befund und Gutachten

Befund

Gutachten

6.045
Wie im Verwaltungsverfahren, wirken auch im Abgabenverfahren Sachverständige an der Feststellung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts mit. Sie sollen kraft ihrer Fachkunde und ihrer Erfahrung Tatsachen selbst erheben (Befund) und Schlussfolgerungen (Gutachten ieS) auf Basis dieses Befundes ziehen.7373VwGH 24.10.2012, 2008/17/0122. Seine Tätigkeit beschränkt sich (bloß) auf den Bereich der Tatfrage,7474 Lenneis, Die Beweiskraft von Gutachten, FJ 2003, 74 (75 ff). nicht aber auf die abgabenrechtliche Beurteilung von Sachverhalten.7575VwGH 07.07.2011, 2007/15/0156. Die Tätigkeit des Sachverständigen im Abgabenverfahren ist zu dokumentieren. Über eine Einvernahme des Sachverständigen durch die Abgabenbehörde ist gemäß § 87 Abs 2 BAO eine Niederschrift aufzunehmen. Auf Verlangen ist dem Sachverständigen eine Kopie hiervon auszuhändigen (§ 87 Abs 8 BAO). Ein im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erstattetes Gutachten ist in die Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.7676 Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO § 177 Anm 4.

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