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B. Stellungnahmen zu Gutachten im Rahmen des Parteiengehörs (Attlmayr)

Attlmayr3. AuflFebruar 2021

Partei, Pflichten

Privatsachverständiger

4.039
Privatsachverständige sind dabei keine Sachverständigen im prozessualen Sinn, da es ihnen an ihrer Bestellung durch die Behörde oder durch das

Seite 159

VwG fehlt.5151 Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11 Rz 363; VwSlg 4896 A/1959. Von diesen erstellte Privatgutachten,5252Die Bezeichnung als Privatgutachter bringt zum Ausdruck, dass es sich nicht um ein im behördlichen, sondern um ein im „privaten“ Auftrag erstattetes Gutachten handelt, VwGH 31.03.2009, 2004/10/0214. welche eine Partei im Verfahren vorlegt, gelten als Äußerung der jeweiligen Partei.5353 Schmidt, SV 2010, 10.

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