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E. Amtshilfe (Walzel von Wiesentreu)

Walzel von Wiesentreu3. AuflFebruar 2021

I. Verfassungsrechtliche Grundlagen

Amtshilfe, Amtssachverständige

2.043
Art 22 B-VG126126IdF BGBl I 51/2012. sieht vor, dass alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet sind.

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