Die erste Auflage des Handbuchs des Sachverständigenrechts wurde sowohl in Fachkreisen als auch von der Praxis erfreulich gut angenommen und ist bereits seit geraumer Zeit vergriffen. Eine Neuauflage war daher angebracht, zumal sich mit der grundsätzlichen Abschaffung des administrativen Instanzenzuges bei gleichzeitiger Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 2012/51, erfolgt ist, neue Aufgaben und Einsatzbereiche für Sachverständige im Verwaltungsrecht ergeben.
