Unverzüglichkeit
Der VN kann die Versicherungsmeldung sowohl an den VR (im Zweifel an die „Hauptverwaltung“ des VR) erstatten als auch – sollte der Versicherungsvertrag über einen Versicherungsvermittler abgeschlossen sein – an den Versicherungsvermittler,5960 der sodann die Versicherungsmeldung für den VN an den zuständigen VR weiterleitet.