Dieses Kapitel thematisiert abschließend das erforderliche (obliegenheitsrechtskonforme) Verhalten des VN im Versicherungsfall/Schadensfall. Wie wichtig die Einhaltung von Obliegenheiten im Versicherungsfall ist, haben die Ausführungen in Kapitel XII (insb Rz 3843 ff) gezeigt.