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3. Einzelne Tatbestandsmerkmale (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Überschreitung von Kostenvoranschlägen

3407
Der Risikoausschluss „Überschreitung von Kostenvoranschlägen“ hat in der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe kaum praktische Bedeutung.52085208 Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 E Rz 101. Dieser Risikoausschluss findet sich daher auch nicht in den d AVB der Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; vgl dies, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 E Rz 101. Diesem Risikoausschluss kommt (gemeinsam mit der Massen- und Kostenklausel)52095209Vgl dazu Schmalzl/Krausestein, Berufshaftpflichtversicherung2 Rz 557 ff. hingegen eine zentrale Funktion in der Berufshaftpflichtversicherung der Bauunternehmen, Architekten/Zivilingenieure bzw der planenden Baumeister bzw der technischen Büros zu.52105210 Schmalzl/Krausestein, Berufshaftpflichtversicherung Rz 557; v. Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch3 § 26 Rz 236 ff.

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