Der Risikoausschluss „Überschreitung von Kostenvoranschlägen“ hat in der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe kaum praktische Bedeutung. Diesem Risikoausschluss kommt (gemeinsam mit der Massen- und Kostenklausel) hingegen eine zentrale Funktion in der Berufshaftpflichtversicherung der Bauunternehmen, Architekten/Zivilingenieure bzw der planenden Baumeister bzw der technischen Büros zu.