Deckungsbestätigung
Deckungsvorbehalt
Liegen dem VR Anhaltspunkte für das Nichtbestehen einer Deckungspflicht vor, kann oder will er die Sach- und Rechtslage noch nicht abschließend beurteilen, muss der VR sich binnen angemessener Frist gleichwohl erklären, ob er Deckungsschutz gewährt (vgl dazu bereits oben Rz 2733).4439 Spätestens mit der Übersendung der schadenersatzrechtlichen Klage ist der VR verpflichtet, dem VN seine (wenn auch vorläufige) Entscheidung zur Deckung bekannt zu geben.4440