vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Vertragspartner des VR und eigenes Haftpflichtrisiko (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Versicherungsnehmer, Begriff

1632
Vertragspartner des VR ist der VN. Der VN schließt den Versicherungsvertrag mit dem VR im eigenen Namen und auf eigene oder fremde „Rechnung“.28082808 Schauer, Versicherungsvertragsrecht3 64; Straube/Gisch/Berisha, Versicherungsvertragsrecht 27–28; v. Rintelen in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung2 § 1 AHB RZ 8; Lange, D&O-Versicherung § 5 Rz 3. Der VN versichert idR sein eigenes Haftpflichtrisiko.28092809 v. Rintelen in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung2 § 1 AHB RZ 11. Versichert eine Berufsträger- bzw Berufsausübungsgesellschaft ihr Haftpflichtrisiko, wird von „Entity-Coverage“ (Unternehmensdeckung) gesprochen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte