Versicherungsnehmer, Begriff
Vertragspartner des VR ist der VN. Der VN schließt den Versicherungsvertrag mit dem VR im eigenen Namen und auf eigene oder fremde „Rechnung“.2808 Der VN versichert idR sein eigenes Haftpflichtrisiko.2809 Versichert eine Berufsträger- bzw Berufsausübungsgesellschaft ihr Haftpflichtrisiko, wird von „Entity-Coverage“ (Unternehmensdeckung) gesprochen.