Beispiele für öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche, die gegen rechts- und wirtschaftsberatende Berufe erhoben werden können, sind (ua):22592259Zu öffentlich-rechtlichen Haftpflichtansprüchen in D, die gegen Berufsträger rechts- und wirtschaftsberatender Berufe gerichtet sein können, vgl Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 B Rz 121 ff, dort mit Bezugnahme auf die Kostenhaftung gem § 49 GKG sowie die Insolvenzverwalterabgabenhaftung gem § 60 InsO; vgl auch E. Hartmann/Jöster in Höra, MAH Versicherungsrecht4 § 22 Rz 103–105. Mit Bezugnahme auf die (nicht versicherte) Fiskalvertreterhaftung des Steuerberaters s auch E. Hartmann, Fiskalvertretung – ein persönliches Risiko des Steuerberaters, Stgb 1998, 166 ff; s ebenfalls „Fiskalvertretung in Deutschland“, vwi Aktuell 2/2015, 4.