a) Versicherte Tätigkeit
Nach den üblichen AVB zur Berufshaftpflichtversicherung der Bilanzbuchhalterberufe sind alle „Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der jeweilige Versicherte aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist, zumindestens alle Tätigkeiten nach den jeweiligen Berufsbildern“ gedeckt.1854Seite 411
