vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Überblick (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Mindestversicherungssumme

833
Der geschädigte Dritte genießt in der Pflichthaftpflichtversicherung einen besonderen Schutz, der über den Geschädigtenschutz in der freiwilligen Haftpflichtversicherung gem §§ 156 ff VersVG hinausgeht. Dreh- und Angelpunkt des Geschädigtenschutzes in der Pflichthaftpflichtversicherung ist die besondere Drittschutznorm des § 158c VersVG12571257 Rubin in Fenyves/Perner/Riedler, VersVG § 158b Rz 3. (§ 117 VVG) (2).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte