Berufskammer/Interessenvertretung
Pflichthaftpflichtversicherung
Den Abschluss und Nachweis der gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung hat die „zuständige Stelle“ zu überprüfen und fortdauernd zu kontrollieren.Berufskammer/Interessenvertretung
Pflichthaftpflichtversicherung
Den Abschluss und Nachweis der gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung hat die „zuständige Stelle“ zu überprüfen und fortdauernd zu kontrollieren.