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7. Die „zuständige Stelle“ (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Berufskammer/Interessenvertretung

Pflichthaftpflichtversicherung

572
Den Abschluss und Nachweis der gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung hat die „zuständige Stelle“ zu überprüfen und fortdauernd zu kontrollieren.

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