Die jeweiligen rechts- und wirtschaftsberatenden Berufsgruppen sind naturgemäß einem unterschiedlichen Haftungsrisiko der Höhe nach ausgesetzt. Vonseiten der VR gibt es hierzu wenig gesicherte Erkenntnisse, da über (nennenswerte) Haftungsvergleiche Stillschweigen bewahrt wird. Über Großschadensfälle wird in den Medien berichtet, allerdings zumeist nur über die Höhe der geltend gemachten Haftpflichtansprüche, nicht über die tatsächlich verglichenen Haftungsbeträge.822
