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1. Versicherung des Berufsträgers und/oder der Berufsträger-/ausübungsgesellschaft (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Polizze

Sozietätspolizze

441
Werden Versicherungsverträge abgeschlossen, können sie zum einen als „Einzelpolizze, zum anderen als „Sozietätspolizze“ strukturiert sein, je nachdem, ob Vertragspartner des VR entweder ein einzelner Berufsträger oder eine Mehrheit an Berufsträgern bzw eine Berufsträgergesellschaft ist (vgl dazu ausf Kapitel VI Rz 1638 ff).

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