Haftpflichtrecht und Haftpflichtversicherungsrecht sind trotz ihrer Unterschiedlichkeit Rechtskreise, die gemeinsame Berührungspunkte haben und ähnliche Ordnungsfragen aufwerfen. Nichtsdestotrotz haben sich das Versicherungsrecht, und im Speziellen das Haftpflichtversicherungsrecht als Sonderprivatrecht vom allgemeinen Zivilrecht emanzipiert und spezialisiert.