Haftpflichtrecht und Haftpflichtversicherungsrecht sind zu unterscheidende Rechtsbereiche253 (Trennungsprinzip).254 Das Haftpflichtrecht regelt das Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem (geschädigtem Dritten) und legt fest, wann der Schädiger zum Schadenersatz verpflichtet ist255 (vgl dazu im Detail Rz 150 ff). Im Wege des jeweiligen Haftpflichtrechts bzw Zivilprozessrechts wird die Haftpflicht des rechts- und wirtschaftsberatenden Berufsträgers geklärt und durchgesetzt.
