Für die meisten rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (zB für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, gewerbliche Vermögensberater oder Versicherungsvermittler) normiert das jeweilige (öffentlichrechtliche) Berufsrecht (für Ö RAO, NO, WTBG, GewO, für D BRAO, BNotO, StBerG, WPO) den verpflichtenden Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.24 Die Berufshaftpflichtversicherung ist häufig zugleich eine Pflichthaftpflichtversicherung und unterliegt dem (mit dem öffentlich-rechtlichen Berufsrecht korrespondierenden) Pflichthaftpflichtversicherungsregime des VersVG bzw des VVG.25
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